Jugendförderung
Feinwerkbau unterstützt seit Jahren Vereine bei der Anschaffung von Sportwaffen, die für die Jugendarbeit in Schützenvereinen eingesetzt werden.
Wir sind der Meinung, dass die Zukunftsfrage eines Schützenvereins auch eine Frage der Jugendarbeit ist. Neben einer funktionierenden Jugendarbeit im Verein benötigen die Jugendlichen auch eine moderne Ausrüstung, um den Schießsport ernsthaft, motiviert und erfolgreich betreiben zu können. Vereine mit modernen Sportwaffen ermöglichen ihren Jugendlichen einen attraktiven Einstieg in den Schießsport.
Viele Vereine stehen bei der Neuanschaffung von Sportwaffen vor einer finanziellen Herausforderung. Deshalb haben wir die Jugendförderung ins Leben gerufen und unterstützen Vereine bei der Anschaffung einer neuen Waffe mit bis zu 150,--€*.
So kann auch Ihr Verein von der Feinwerkbau Jugendförderung profitieren:
Füllen Sie das unten stehende Formular vollständig aus und senden Sie dieses an uns.
Für einen vollständigen Antrag benötigen wir ein Bestätigungsschreiben eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds auf dem Briefpapier Ihres Vereins, dass die geplante Anschaffung ausschließlich zur Förderung der Jugendarbeit im Verein vorgesehen ist. Dieses Dokument übermitteln Sie bitte zusammen mit dem Formular als Anlage.
Wir prüfen, ob Ihre Angaben unsere Kriterien für die Gewährung einer Jugendförderung erfüllen.
Sind alle Kriterien erfüllt, erhalten Sie von uns einen Aktionsgutschein, den Sie beim Kauf einer neuen Waffe bei Ihrem Fachhändler einlösen können. Bitte informieren Sie Ihren Fachhändler vor dem Kauf der Waffe, dass Sie einen Gutschein aus unserem Jugendförderungsprogramm einlösen möchten.
Ihr Fachhändler rechnet den Gutscheinwert auf Ihre Bestellung an und Sie erhalten eine Waffe zu einem vergünstigten Preis zur Förderung der Jugendarbeit in Ihrem Verein.
*Die Höhe der Jugendförderung richtet sich nach dem ausgewählten Modell – für einige Modelle ist die Jugendförderung nicht verfügbar.
Bitte beachten Sie:
Die Jugendförderung von Feinwerkbau kann nur von Schützenvereinen beantragt werden, die in Deutschland ansässig sind.
Die Gutscheine können nur im deutschen Fachhandel eingelöst werden!
Pro Neuwaffe kann nur ein Gutschein angerechnet werden.
Die Gutscheine können nur für den Kauf von Neuwaffen angerechnet werden (nicht auf Zubehör, Reparaturen oder Ersatzteile).
Bei den Gutscheinen handelt es sich um sog. Werbegutscheine - ggf. ist die Gültigkeit der Gutscheine zeitlich begrenzt.
Eine Teileinlösung bzw. eine Auszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich!