Reparaturaufträge
Um eine schnelle und korrekte Reparatur zu ermöglichen, benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Reparaturauftrag.
Bei erlaubnispflichtigen Waffen benötigen wir außerdem sämtliche Angaben, die für das Nationale Waffenregister (NWR) notwendig sind. Ohne diese Angaben können wir Einsendungen leider nicht bearbeiten!
Bitte legen Sie jeder Einsendung unbedingt einen vollständig ausgefüllten Reparaturauftrag bei.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Modelle in unserem Werk nicht mehr repariert werden können:
Luftgewehre: Modell 121 / Modell 124 / Modell 127 / Modell 150 / Modell C60 / Modell C62 / Modell C63
Luftpistolen: Modell 80 / Modell 90 / Modell C2 / Modell C20 / Modell C10 / Modell C25 / Modell C5 / Modell C55 / Modell C 55 P
Kleinkalibergewehre: Modell 2000
Wir bitten daher, von einer Einsendung dieser Modelle abzusehen. Sollte uns dennoch eines dieser Modelle zugesandt werden, erfolgt die Rücksendung unrepariert.
Ersatzteile stellen wir Ihnen – solange verfügbar – weiterhin gerne zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie bezüglich Reparaturen aus dem Ausland vor Versand Kontakt mit uns auf!